Zahlungs- und Lieferbedingungen
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Versand und Verpackung Kleinteile: € 8/Paket ab EUR 50 € versandfrei · Rahmen und komplettbikes : Versandfrei (nur innerhalb Deutschland) · Zahlung per Nachnahme, Vorauskasse oder Bankeinzug.
Es gelten ausschließlich unsere bekannten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Die Geschäftsbedingungen der Hot Chili & D,A,R,T, GmbH gelten als integrierter Bestandteil dieser Preisliste, Der angegeben Preis ist der unverbindliche Verkaufspreis, inkl. Gesetzlichen Mwst, Preisänderungen bleiben vorbehalten, Technische Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten, Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung auch in eingebautem Zustand unser Eigentum.
AGB: Bitte beachten Sie zusätzlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Allgemeine Geschäfts Bedingungen
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1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Unsere Sämtlichen - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 1.2 Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur soweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch noch Ausführung von Lieferung und Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers dar.
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Preise 2.1 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer. Sie gelten für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackung. 2.2 Die Preise sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag maßgeblichen Preisen. 2.3 Wird die Ware in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EG) geliefert, so ist der Käufer verpflichtet, uns vor Versendung seine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, über die die Lieferung abgewickelt wird, und seinen Gewerbezweig mitzuteilen.
3. Zahlungsbedingungen 3.1 Unsere Rechnungen sind, falls Kredit eingeräumt wird, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe
von 3,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 3.2 Der Käufer ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese von uns bestritten sind. 3.3 Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung de Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigt uns, unsere gesamten Forderungen - unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel - sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. 3.4 Wir können mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen, die der Käufer gegen die Hot Chili GmbH hat oder diejenige inländischen Gesellschaften hat, an denen die Hot Chili GmbH unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Auf Wunsch werden wir dem Käufer die von dieser Klausel erfaßten Gesellschaften im einzelnen Bekannt geben.
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Lieferung 4.1 Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. 4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 4.3 Bei höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik oder Aussperrung), Ausbleiben der Leistung von Zulieferern, an dem uns kein Verschulden trifft, sowie sonstige unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird uns durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Über das vorliegen der genannten Umstände werden wir den Käufer in wichtigen Fällen unverzüglich benachrichtigen. 4.4 Kommen wir in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten.
5. Versand und Gefahrübergang 5.1 Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Für die Auslegung der verwendeten Lieferklauseln gelten die INCOTERMS in der am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. 5.2
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. 5.3
Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Andere Verpackungsmittel (Behälter, Boxpaletten etc.) bleiben unser Eigentum und sind frachtfrei an uns zurückzusenden. 5.4 Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. 6.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne §950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 6.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so ist der Käufer verpflichtet, uns hieran anteilig Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. 6.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. 6.4 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware
vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren
weiterveräußert, so gi
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